21. November 2024

Nutzungsbedingungen

Bei diesem Angebot handelt es sich um ein Internet-Verzeichnis mit manueller Datenerfassung.

Die Daten werden nach dem Versenden in unsere Datenbank eingetragen und anschließend von unserer Redaktion auf Ihre Funktion und Richtigkeit überprüft.

Einträge bei Swoogle.org sind kostenpflichtig. Der Mindestbeitrag pro Monat für einen Standard-Link beträgt 1,99 Euro. Die Abrechnung muss mindestens vierteljährlich erfolgen. Eine Kündigung des Eintrages ist durch den Inhaber bis zu 5 Tage vor Ende des aktuellen Abrechnungszeitraumes möglich. Die Kündigung ist schriftlich per Mail, Fax oder Post an die im Impressum genannten Kontaktdaten zu verfassen. Eine Löschung des Eintrages durch den Kunden stellt keine wirksame Kündigung dar.
Geldbeträge sind innerhalb 14 Tage nach Rechnungstellung per Überweisung auf ein deutsches Bankkonto zu entrichten.
Ein Zahlungsverzug zieht eine kostenfreie Mahnung per Mail, eine kostenpflichtige Mahnung per Post und leztendlich die Abgabe der Forderung an ein Inkasso-Unternehmen nach sich.

Pornografisches, rassistisches oder sonst anstössiges Material wird nicht von uns in dieses Webverzeichnis aufgenommen.

Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, daß wir nicht für die Richtigkeit der in der Datenbank veröffentlichten Daten verantwortlich sind und auf die Inhalte der verlinkten Webseiten keinen Einfluß haben. Aus diesem Grund distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkter Seiten in diesem Webverzeichnis.

Es besteht für den Nutzer kein Anspruch auf die Aufnahme einer URL in den Datenbestand oder auf eine exponierte Ranking-Position im Verzeichnis oder an sonstigen Leistungen dieses Webverzeichnisses.

Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch Software-Scripte oder vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei auch auf Par. 303a StGB Datenveränderung:

Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
sowie Par. 303b StGB Computersabotage:

Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er
eine Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht oder
eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
Insbesondere verweisen wir auch auf den Beschluss vom 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von Störungen ein \\\"virtuelles Hausrecht\\\" einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen.