Startseite » Gesellschaft und Politik » Polizei und Staatsanwaltschaft
Polizei und Staatsanwaltschaft
Polizei und Staatsanwaltschaft sind die Organe des Staates, die zum Schutz der Bürger Straftaten aufklären und verfolgen. Die Polizei ist daneben in vielerlei Hinsicht auch vorbeugend tätig, durch Aufklärung, wie man sich schützen kann, Regelung des Straßenverkehrs und anderes und hilft außerdem in Notfällen. Die Staatsanwaltschaft ist in Grenzen auch für die Strafvollstreckung zuständig und Teil der Justiz, also der Judikative, der dritten Gewalt im Staat, während die Polizei ausführendes Organ der Staatsgewalt ist, also Teil der sogenannten Exekutive, der dritten Gewalt.
Zur Zeit sind in dieser Kategorie leider keine Links vorhanden.