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Grund- und Menschenrechte
Die Grundrechte sind die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbrieften Rechte eines jeden Menschen, nicht nur des deutschen Bürgers. Einige dieser Grundrechte sind auch gleichzeitig sogenannte Menschenrechte. Menschenrechte sind die Rechte, die jedem Menschen von Geburt an zustehen. Dazu gehört beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit, und dazu gehört sein Selbstbestimmungsrecht, sein Recht auf freie Entscheidung. Grundsätzlich erkennt heutzutage (fast) jeder Staat diese universellen Rechte eines jeden Menschen an, auch wenn die Umsetzung der Menschenrechte in einigen Staaten noch immer zu wünschen übrig lässt.
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