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Betreuung
Die Betreuung ist die rechtliche Vertretung über Volljährige, die aus irgendwelchen Gründen nicht imstande sind, für sich selbst zu entscheiden und ihre Angelegenheiten selbst zu ordnen, beispielsweise weil sie gebrechlich sind. Geregelt ist die Betreuung im sogenannten Betreuungsgesetz, das 1992 in Kraft getreten ist, das die §§ 1896 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch, im BGB neu geregelt hat, die sich mit der Vertretung von erwachsenen Menschenbefassen, die nicht für sich selbst handeln können. Ziel der Betreuung ist ein noch immer weitgehend selbstbestimmtes Leben ohne die frühere Entmündigung. Die Betreuung unterstützt lediglich dort, wo es unumgänglich ist.
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