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Medienrecht und Pressefreiheit
Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht; es muss der Presse gestattet sein, frei über alle Vorfälle und Entwicklungen zu berichten, die die Allgemeinheit interessieren. Dennoch sind Journalisten und Fotografen in ihrer Berichterstattung nicht völlig frei, sondern wie alle anderen Menschen und Berufe auch einmal den allgemeinen, und dann auch speziell berufsbezogenen Gesetzen unterworfen. Gerade wenn es um Promifotos oder über Berichte über Kriminalität geht, müssen sie den Grundsatz fairer Berichterstattung, die Unschuldsvermutung für Straftäter und andere Grundsätze beachten, sonst können Betroffene, die in den Medien erwähnt werden, dagegen vorgehen.
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